Herzlich Willkommen

Wir bilden Sie weiter für Ihre Zukunft, damit Sie Ihr Wissen und Können für sich und Ihre Umgebung anwenden können.

Geförderte Weiterbildungen für...

Arbeitsuchende bzw. Arbeitslose

Sie sind arbeitsuchend, verfügen über einen Berufsabschluss oder sind bereits 3 Jahre berufstätig gewesen? Dann lesen Sie bitte unten dazu die Fördermöglichkeiten über Bildungsgutscheine oder Aktvierungs- und Vermittlungsgutscheine. Aktuell: Ab 1.Juli 2023 erhalten Sie monatlich Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro, wenn Sie an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung gemäß SGB II und SGB III teilnehmen.

Berufserfahrene mit Berufsabschluss

Sie haben bereits einen Berufsabschluss, verfügen über Berufserfahrung und wollen sich fortbilden? Dann lesen Sie dazu bitte unten die Fördermöglichkeiten bezüglich des Aufstiegs-BAFÖG.

Beschäftigte eines Unternehmens

Sie sind in einem Unternehmen beschäftigt? Für Unternehmen besteht die Möglichkeit, ihre Beschäftigten zu qualifizieren bzw. weiterzubilden. Die beste Möglichkeit, Ihre Zukunft in einem Unternehmen zu sichern, ist Ihre Weiterbildung als Mitarbeiterin und Mitarbeiter. Sie können als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer mit dem erweiterten Wissen einen erheblichen Teil zu einem Betriebsablauf beitragen. Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht Ihnen eine Weiterbildung und Anpassung an die betrieblichen Anforderungen. Ein Zuschuss ist möglich. Informieren Sie sich jetzt bei uns - ATN Akademie - Ihrem Partner für berufliche Weiterbildung. Lesen Sie bitte dazu auch unten: Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG! - Qualifizierungschancengesetz.

Unser höchstes Bestreben ist, unsere Teilnehmenden für das Lernen und Anwenden zu begeistern, damit sie ihren individuellen und beruflichen Werdegang in Erfahrung bringen können.

Aktuelle Fördermöglichkeiten

Umschulung zum Kaufmann für Büromanagement

Fördermöglichkeiten

Sie wollen sich umschulen oder weiterbilden lassen? Wir haben hier unten einige Fördermöglichkeiten aufgezählt. Lassen Sie sich  informieren, oder besser,

nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich.

Der Bildungsgutschein ist eine wichtige und beständige Fördermaßnahme der Agentur für Arbeit und des Jobcenters. Das Ziel ist das Fördern von Qualifizierungen, um erfolgreiche berufliche Eigliederungen zu garantieren, und somit drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Sollten Sie arbeitsuchend sein, über einen Berufsabschluss verfügen oder bereits 3 Jahre berufstätig gewesen sein, dann lesen Sie bitte jetzt auf der Website der Bundesagentur für Arbeit in Sachen Bildungsgutschein:

Link: Agentur für Arbeit – Bildungsgutschein

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit bescheinigt, dass Sie an Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung teilnehmen dürfen. Sollten Sie Arbeitslosengeld beziehen, waren in den vergangenen drei Monate mindestens 6 Wochen arbeitslos gemeldet oder Unterstützung bei Bewerbungsprozessen benötigen, die das selbständige und selbstbewusste Bewerben fördern, dann informieren Sie sich jetzt über Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine.

Link: Agentur für Arbeit – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) dient der Förderung von Vorbereitungsmaßnahmen auf über 700 rechtlich geregelte Abschlüsse wie Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Meister/-in, Erzieher/-in oder Techniker/-in.

Dabei müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden absolviert worden sein. Sowohl Voll- als auch Teilzeit ist möglich. Die Erneuerung der Maßnahme am 01.08.2020 garantiert mehr Geld, familiäre Erleichterungen und flexiblere Rückzahlungsbedingungen. Der erste Vollzuschuss in Höhe von 892 Euro, auch „Unterhaltsförderung“ genannt, muss nicht zurückgezahlt werden. Noch dazu werden Lehrgangsgebühren zur Hälfte bezuschusst, sofern sie nicht mehr als 15.000 Euro kosten. Dies geschieht unabhängig von Vermögen und Einkommen. Die andere Hälfte wird über die Bank finanziert. Und wenn Sie diese Maßnahme erfolgreich abschließen, wird davon nochmal die Hälfte übernommen. Somit entfallen auf Sie nach Beendigung der Maßnahme nur 25 Prozent der tatsächlich angefallenen Kosten.

Sollten Sie eine Abschlussprüfung an einer Fachschule anstreben, erste Berufsausbildung absolviert haben, über Berufspraxis verfügen, Absolvent/-in eines Bachelorstudiums sein oder ein Studium abgebrochen haben, dann lesen Sie sich bitte jetzt auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ein.

Link: Bundesministerium für Bildung und Forschung – Aufstiegs-BAföG

Durch die zunehmende Digitalisierung von betrieblichen Prozessen und des demographischen Wandels, die neue Qualifizierungsanforderungen zur Folge haben, wandelt sich der Arbeitsmarkt stetig. Aufgrund dieser Entwicklung bietet Ihnen die Bundesregierung mithilfe des Qualifizierungschancengesetzes die Möglichkeit, Ihre individuellen Kenntnisse und betrieblichen Fertigkeiten zu erweitern und zu stärken. Nehmen Sie jetzt an einem unserer Weiterqualifizierungsmaßnahmen teil und sichern Sie sich langfristig Ihren Arbeitsplatz. 

Link: Agentur für Arbeit – Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG!

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  • Datum

    nach Vereinbarung

  • Gesprächsart

    Beratungsgespräch

  • Gesprächsform

    Vor Ort, telefonisch bzw. online